Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich

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Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich
Gold Ottoman Empire 1730-1754 AD. (1143-1168 AH.), Sultan Mahmûd I., Fotos Originalbilder der Münze

Vorrätig

Beschreibung

Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich (1143-1168 AH.)

Die Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 zählt zu den historischen Goldmünzen des Osmanischen Reichs. Geprägt von 1730 bis 1754 (1143-1168).

Die Vorderseite zeigt die Tughra des Mahmud I. Der Namenszug des osmanischen Sultans, der zu der Prägezeit der Goldmünze Herrscher war. Die Tughra ist wie ein Siegel zu betrachten, handgeschrieben gilt sie als königliche Unterschrift des Sultans. Zusätzlich zu der Tughra ist auf der Vorderseite die Münzstätte und Jahr des Regierungsantritts geprägt.

Die Rückseiten der Goldmünzen aus dem Osmanischen Reich zeigen die arabische Legende.

Münzdetails:
Ausgabeland: Osmansiches Reich / Türkei (Ottoman Empire)
Prägestätte: Misr Kairo
Prägezeit: Prägezeit: 1730-1754 (1143-1168 AH.)
Herrscher: Abdul Mahmud I. (Sultan Mahmûd I.)
Nennwert: 1 Zeri Mahbub
Material: Gold
Gewicht: 2,61g
Feingehalt: 994.9‰
Durchmesser: 18,7 mm (mit typischen Randschwankungen)
Dicke: 0,72 mm

Zeri Mahbub
Zeri Mahbub bedeutet übersetzt „Schönes Geld“. Es gab diese Währung in 2, 1, 1/2, und 1/4 Nennwerten. Damals wurden die Münzen geschlagen, was man am unregelmäßigen Münzrand erkennen kann. Der Feingehalt des Goldes war unregelmäßig, einheitlich. Er schwankte je nach Prägezeitraum in seinem Feingehalt minimal unterschiedlich. Auch das Gewicht der Münzen durfte schwanken, dort lag die Spanne bei ca. 0,1g Unterschied.

Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754
Historische Goldmünze aus dem Osmanischen Reich

Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.