Welche Eigenschaften haben Barren bei einer produktspezifischen Lieferung:
- Gelieferte Barren dürfen von unterschiedlichen Herstellern stammen.
- Sie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für Anlagemetalle erfüllen.
- Sie müssen gleichwertige Produkteigenschaften hinsichtlich Materialauswahl und Feingewicht besitzen.
- Sie müssen keine Seriennummern aufweisen, wenn der Hersteller für die Barren keine Seriennummern vorsieht, prägt oder liefert.
- Gelieferte Barren müssen keine Blisterung oder sonstige Umhüllung aufweisen.
- Wurden Barren bestimmter Hersteller mit fortlaufenden Seriennummern geprägt, dürfen gelieferte Barren vom Shop-Bild abweichende Seriennummern tragen.
- Werden in der Bestellvorlage Besonderheiten angeboten, wie z.B. „historische“, „gegossene“ oder besonders gefertigte oder verpackte Stücke, weisen gelieferte Barren diese Eigenschaften auf.