Differenzbesteuerung beim Kauf von Anlagemetallen

Differenzbesteuerung für die Anlagemetalle Silber, Platin, Palladium

Wenn Sie als Kunde Edelmetalle erwerben, ist der Metallwert der Anlagemetalle Silber, Platin oder Palladium mit der Umsatzsteuer von 19% belegt. Nur Anlagegolde sind davon befreit.

Beim Erstverkauf bereits  besteuerte Anlagemetalle,  sind dann beim Zwei- oder späteren Verkauf von der Umsatzsteuer frei. An die Stelle der Umsatzsteuer hat der Staat die Differenzbesteuerung gesetzt. Hier wird nur der Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkauf mit 19% besteuert.

Sie kaufen somit eine Ware des Zweit- oder Drittverkaufes.

Differenzbesteuerung USA-Platin-Muenze-1oz
USA-Platin-Muenze-1oz

Der Händler kauft eine Platinmünze zum Kurse von 391.- Euro netto von einem Kunden an. Der Verkaufskurs, den er erzielen möchte beträgt 415.- Euro. Die Differenz beträgt hier also 24.- Euro.

Diese Differenz muss beim erneuten Verkauf dem Steuersatz von 19 % unterworfen werden und nicht der gesamte Edelmetallwert, der ja bereits beim Erstverkauf vom Staat vereinnahmt wurde.
Die Differrenzsteuer ist im Verkaufspreis enthalten und wird nicht ausgewiesen.