Differenzbesteuerung für die Anlagemetalle Silber, Platin, Palladium
Wenn Sie als Kunde Edelmetalle erwerben, ist der Metallwert der Anlagemetalle Silber, Platin oder Palladium mit der Umsatzsteuer von 19% belegt. Nur Anlagegolde sind davon befreit.
Beim Erstverkauf bereits besteuerte Anlagemetalle, sind dann beim Zwei- oder späteren Verkauf von der Umsatzsteuer frei. An die Stelle der Umsatzsteuer hat der Staat die Differenzbesteuerung gesetzt. Hier wird nur der Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkauf mit 19% besteuert.
Sie kaufen somit eine Ware des Zweit- oder Drittverkaufes.
Der Händler kauft eine Platinmünze zum Kurse von 391.- Euro netto von einem Kunden an. Der Verkaufskurs, den er erzielen möchte beträgt 415.- Euro. Die Differenz beträgt hier also 24.- Euro.
Diese Differenz muss beim erneuten Verkauf dem Steuersatz von 19 % unterworfen werden und nicht der gesamte Edelmetallwert, der ja bereits beim Erstverkauf vom Staat vereinnahmt wurde.
Die Differrenzsteuer ist im Verkaufspreis enthalten und wird nicht ausgewiesen.