Silberbarren 15 kg Fiji Münzbarren Feinsilber 9999 Argor Heraeus Münzbarren gegossen

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Silberbarren 15 kg Fiji Münzbarren Feinsilber 9999 Argor Heraeus Münzbarren gegossen
15 Kilo Anlagesilber, Feinsilberbarren 999.9‰, Gussbarren, Format: 22,5 x 10 x 8 cm

Vorrätig


Silberbarren 15 kg Fiji Münzbarren Feinsilber 9999 Argor Heraeus Münzbarren gegossen

Der Silberbarren 5 kg Fiji Münzbarren wird von Argor Heraeus in der Schweiz hergestellt. Solche schweren Münzbarren werden gegossen. Die Fiji Silberbarren haben einen Feingehalt von 999,9‰.

Der Münzbarren hat einen Nennwert in Höhe von 50 FJS. Durch den Nennwert ist er auf den Fidschi Inseln offizielles Zahlungsmittel. Unterhalb der handelsüblichen Angaben zeigt der Münzbarren eine Abbildung von einem Segelboot. Dieses Boot ist typisch für die Fidschis und nennt sich dort „Drua“ oder „Waqa Tabu“. Solche Doppelhüllensegelboote werden auf den Fidschi Inseln zu Rangierzwecken genutzt.

Silberbarren-Details:
Nennwert: 50 Dollars
Format des Münzbarrens: 22,5 x 10 x 8 cm
Hersteller: AH-Melter Assayer von Argor-Heraeus, Heraeus

Je schwerer ein Silberbarren ist, desto mehr Feinsilber bekommen Sie für Ihr Geld.
Man bezahlt bei größeren Gewichtseinheiten in Relation zu den kleineren Silberbarren (z. Beispiel 500 Gramm Feinsilber) weniger Geld pro Gramm. Der Grund sind die Produktionskosten. Der Aufwand der Herstellung eines Silberbarrens, ist unabhängig von dem Gewicht gleich. Hat man also einen 500 Gramm Feinsilberbarren, ist zur Herstellung genauso viel Werkzeug, Stammformen, Gussformen und Arbeitszeit nötig, wie für einen 15 Kilo Barren.

Silberbarren 15 kg Fiji Münzbarren Feinsilber 9999 Argor Heraeus Münzbarren gegossen

Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Für nicht von der NES hergestellte Produkte des Sekundärverkaufs besteht kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da sie für Echtheitskontrollen ggf. geöffnet werden müssen. Rotflecken können materialtypisch sein und sind kein Reklamationsgrund. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt. Jahrgänge oder Prägestätten können abweichen. Fotografien zeigen ggf. nicht die Originalgröße oder Originalfarbe.