Deutsches Reich 3 Reichsmark Hindenburg Treu der Verfassung Schwurhand 1929 Silbermünze

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Deutsches Reich 3 Reichsmark Hindenburg Treu der Verfassung Schwurhand 1929 A
Historische Münze des Deutschen Reichs. 10. Jahrestages der Weimarer Verfassung. SS-VZ – sehr schön bis vorzüglich, Fotos sind Originalbilder

Nicht vorrätig

Beschreibung

Deutsches Reich 3 Reichsmark Hindenburg Treu der Verfassung Schwurhand 1929 Silbermünze

Die Prägung dieser Gedenkmünze Deutsches Reich 3 Reichsmark Hindenburg Treu der Verfassung Schwurhand 1929 Silbermünze erfolgte anlässlich des 10jährigen Jahrestages der Weimarer Verfassung. Reichspräsident Ebert unterschrieb die Weimarer Verfassung am 11. August 1919. Die Weimarer Reichsverfassung machte das Deutsche Reich zu einer demokratischen Republik und beendete damit das deutsche Kaisertum.

Der Reichspräsident stand an der Spitze der Regierung und wurde für 7 Jahre direkt vom Volk gewählt. Das Parlament, der Reichstag, wurde ebenfalls direkt vom Volk für 4 Jahre gewählt. Erstmals wurde Deutschland vom Volksvertretern regiert. Auch neue Grund- und Freiheitsrechte wurden in der Weimarer Verfassung  verankert.

Avers:
Eine Hand zum Schwur geformt. Umschrift: TREU DER VERFASSUNG, Inschrift: „1919-1929 11. AUGUST und A (Kürzel der Prägestätte)
Revers:
Das Porträt von Reichspräsident Hindenburg nach links blickend. Umschrift: DEUTSCHES REICH – 3 REICHSMARK – HINDENBURG REICHSPRÄSIDENT

Münzdetails:
Herkunftsland: Deutsches Reich / Weimarer Republik 1918-1933
Prägestätte: A (Berlin)
Prägezeit: 1929
Münzgewicht 15 g
Feingewicht: 7,5 g
Material: 500‰ Silber
Durchmesser: 30 mm
Dicke: 2,5 mm
Rand: glatt mit Inschrift „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ im Anschluss ein Stern zwischen zwei Zweigen
Erhaltung: SS-VZ – sehr schön bis vorzüglich: Die Münzen hat durch den Umlauf Kratzer erhalten. Der Prägeglanz ist in geschützten Vertiefungen noch vorhanden. Die Details sind vollständig vorhanden.

Deutsches Reich 3 Reichsmark Hindenburg Treu der Verfassung Schwurhand 1929 A

Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.