Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich Istanbul

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Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich Istanbul
Gold Ottoman Empire 1730-1754 AD. (1143-1168 AH.), Sultan Mahmûd I., Fotos Originalbilder der Münze

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Beschreibung

Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 Osmanisches Reich Istanbul

Diese Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754 zählt ebenfalls zu den historischen Goldmünzen aus dem Osmanischen Reich. Die Goldstücke wurden von 1730 bis 1754 (1143-1168) geprägt. Die Prägestätte (Misr) ist arabisch und heißt übersetzt Ägypten (Hauptstatdt Kairo).

Die Vorderseite zeigt die Tughra des Sultans Mahmud I., der zu der Prägezeit dieser Goldmünze Herrscher war. Geboren 1696 und gestorben 1730 in Istanbul regierte er von 1730 bis zu seinem Tod das Osmanische Reich.

Tughra
Die Tughra ist wie ein Siegel zu betrachten, handgeschrieben gilt sie als königliche Unterschrift des jeweiligen Sultans. Jeder Sultan hat seine eigene Tughra. Des weiteren ist auf der Vorderseite die Münzstätte und auch das Jahr des Regierungsantritts zu lesen.

Die Rückseiten der Goldmünzen aus dem Osmanischen Reich zeigen die arabische Legende, hier in 4 Zeilen.

Münzdetails:
Ausgabeland: Osmansiches Reich / Türkei (Ottoman Empire)
Prägestätte: Istanbul
Prägezeit: 1730-1754 (1143-1168 AH.)
Herrscher: Abdul Mahmud I. (Sultan Mahmûd I.)
Nennwert: 1 Zeri Mahbub
Material: Gold
Gewicht: 2,60g
Feingehalt: 997,1‰
Durchmesser: 18,5 mm (mit typischen Randschwankungen)
Dicke: 0,65 bis 0,70 mm

Zeri Mahbub
Zeri Mahbub bedeutet übersetzt „Schönes Geld“. Es gab diese Währung in 2, 1, 1/2, und 1/4 Nennwerten. Damals wurden die Münzen geschlagen, was man am unregelmäßigen Münzrand erkennen kann. Der Feingehalt des Goldes war unregelmäßig, einheitlich. Er schwankte je nach Prägezeitraum in seinem Feingehalt minimal unterschiedlich. Auch das Gewicht der Münzen durfte schwanken, dort lag die Spanne bei ca. 0,1g Unterschied.

Mahmud I. Türkei 1 Zeri Mahbub 1730-1754
Historische Goldmünze aus dem Osmanischen Reich / Istanbul

Hinweis

Verkaufskriterien sind ausschließlich die Handelsfähigkeit als Anlagemetall, Material, Gewicht, Feingehalt und aufgeprägte Eigenschaften. Edelmetallbarren, Anlagemünzen und Umlaufmünzen werden gemäß ihrer Bestimmung ggfs. mehrfach verkauft und können Nutzungsspuren aufweisen. Es besteht für nicht von der NES hergestellte Fremdprodukte kein Anspruch auf Lieferung in Originalverpackung, da Versiegelungen, Verschweißungen, Verpackungen für Echtheitskontrollen geöffnet werden müssen. Bilder stehen musterhaft für das angebotene Produkt, diverse Jahrgänge oder Prägestätten. Die Fotografien geben nicht die Originalgröße wieder, die Farbe kann von den Originalfarben abweichen.